Ausbildungsbetrieb

Die Ausbildung zum Tischler und zur Tischlerin dauert drei Jahre und schließt mit der Prüfung vor der Handwerkskammer ab. Zunächst werden die Auszubildenden an die Grundfertigkeiten des Berufes herangeführt wie: Hobeln, Schneiden, Verbindungen herstellen u.a.m. Sie lernen den Umgang mit dem Werkstoff Holz. Nach einem Maschinen- und Oberflächenlehrgang werden die Auszubildenden schrittweise in die Abwicklung von Kundenaufträgen und Montagearbeiten einbezogen. Zum Kennenlernen der betrieblichen Realität und zum Erlernen des Furnierens führen die Auszubildenden ein Betriebspraktikum durch.
Der Tischler / die Tischlerin arbeitet überwiegend in Handwerksbetrieben. Zu seinem / ihrem späteren Aufgabenbereich gehören der Innenausbau wie z.B. Holzverkleidungen, Treppen, Türen etc. und der Möbelbau wie z.B. Tische, Schränke, Betten, Stühle etc.
Kasseler Produktionsschule

Die Produktionsschüler/innen werden hier auf eine Ausbildung oder Beschäftigung im holzverarbeitenden Bereich in Handwerk oder Industrie vorbereitet. Es werden Arbeiten verschiedenster Niveaus durchgeführt. Oftmals ergeben sich Auftragsarbeiten, die gemeinsam mit der Metallwerkstatt abgewickelt werden. Die Produktion reicht von der Herstellung kleinerer Serien (Hocker, Tische etc.) bis hin zur Erstellung von Einzelstücken (z.B. Möbel). Hierbei werden Grundfertigkeiten des Handwerk wie Messen, Anreißen, Hobeln, Stemmen, Schleifen und Oberflächenbehandlung erlernt. Ein vorrangiges Ziel ist dabei der sichere Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen.